1.1
Die Nutzungsbedingungen finden Anwendung, bei allen
rechtsgeschäftlichen Beziehungen, in deren Rahmen diese Bedingungen dem
Vertragspartner/Nutzer bekannt gegeben werden und nicht durch
schriftliche Individualvereinbarungen ganz oder teilweise abbedingt
werden.
Sie finden insbesondere Anwendung bei Nutzung von REFEUS. REFEUS
steht für die jeweils vertragsgegenständliche und/oder genutzte
Softwareversion.
1.2
Vertragspartner des Nutzers ist das REFEUS-Unternehmen. REFEUS-Unternehmen steht für:
Refeus GbR, Neuendorfstr. 18a, 16761 Hennigsdorf
Geschäftsführer: Michael Schuberth, Stephan Seiffert
Sollte sich die Gesellschaftsform, bzw. - Anschrift ändern oder ein Geschäftsführerwechsel erfolgen,
gelten die Bedingungen entsprechend für die veränderte Gesellschaft fort.
1.3
Diese hier aufgeführten Nutzungsbedingungen richten sich grundsätzlich an Verbraucher. Für Unternehmer gilt die jeweilige Ziffer,
soweit sie nicht durch eine spezifische Ziffer die bei der Nummerierung durch den Zusatz B wie Business ersetzt wird.
Beispiel:
Nr. 1 – für Verbraucher;
Nr. 1 B für Unternehmer.
Die Zusatzziffern B modifizieren die Verbraucherbestimmungen lediglich im jeweilig geregelten Umfang.
1.4 B
Mit Unternehmern werden in der Regel Individualvereinbarungen geschlossen. Die Nutzungsbedingungen finden, soweit es keine
vorrangingen Individualvereinbarungen gibt entsprechend für Unternehmer Anwendung, soweit sie für Unternehmer anwendbar sind.
Bevor REFEUS oder Services und Dienstleistungen vom REFEUS-Unternehmen genutzt werden können, müssen die Nutzungsbedingungen ausdrücklich
akzeptiert werden. Ohne vorherige, ausdrückliche Zustimmung ist die Nutzung unzulässig.
Sofern die Software REFEUS genutzt werden soll, ist die Zustimmung zu den Nutzungsbestimmungen bereits vor dem Download zu erteilen.
Du kannst den Nutzungsbedingungen zustimmen, indem:
- Du eine von REFEUS-Unternehmen zur Verfügung gestellte Option zum Klicken für die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen verwendest
oder
- durch Verwendung von REFEUS oder der Services und Dienstleistungen von REFEUS-Unternehmen. In diesem Fall bist Du damit einverstanden, dass REFEUS-Unternehmen die Nutzung als Zustimmung betrachtet.
Für das Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses über die Nutzung kostenpflichtiger Versionen und/oder Erweiterungen (z.B. Erweiterung des Speicherplatzes oder der Speicherdauer)
ist die zusätzliche Buchung der gewünschten und gewählten Version oder der Erweiterung, der erfolgreiche Abschluss des Zahlungsvorgangs, die Zustimmung zu den allgemeinen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen
und die Annahme durch REFEUS erforderlich. Die Annahme durch REFEUS erfolgt spätestens mit Eröffnung des Zugriffs auf die kostenpflichtigen Funktionen und/oder Erweiterungen.
3.1 Allgemeines
Solange Du diese Nutzungsbedingungen einhältst wird Dir eine für Deinen auf den vereinbarten – in der Regel privaten -Nutzungszweck beschränkte, einfache, nicht exklusive, nicht
unterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz für das Herunterladen der Software auf dem je nach Lizenz vorgesehenen Gerät gewährt
Welche Geräte vorgesehen sind ergibt sich aus der jeweils gebuchten Lizenz.
Refeus Mobile beispielsweise vorgesehen für die Nutzung auf Deinem Android-Smartphone oder Deinem Tablet. In jedem Fall beschränkt sich die Nutzung auf Dein eigenes Gerät.
3.2 Lizenzdauer
Der Lizenzbeginn setzt die bei REFEUS-Unternehmen eingegangene Zustimmung zu den Lizenz- und Nutzungsbestimmungen und den Nutzungsbeginn (siehe 2.) voraus.
Die Lizenz endet, wenn die Lizenzzeit abläuft oder sie von einer der Parteien beendet wird.
Die Nutzungsvereinbarung kann durch REFEUS-Unternehmen jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der oder die Lizenznehmer Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen oder gegen wesentliche Nutzerpflichten verstoßen.
3.3 Arbeitzplatzlizenz
Wenn kein weitergehender Umfang eingeräumt wird, wird eine Lizenz je Arbeitsplatz erworben. Eine solche Arbeitsplatzlizenz ist auf einen Arbeitsplatz beschränkt. Die Freigabe weiterer von der Lizenz nicht umfasster Rechner ist grundsätzlich nicht gestattet.
3.4 Upgrades
Upgrades können unter veränderten Bedingungen lizenziert werden.
3.5 Funktionsumfang
REFEUS Basic, REFEUS Plus und REFEUS Connect und mögliche weitere
Produkte unterscheiden sich in ihrem Funktionsumfang. Dieser ergibt sich
soweit hier nicht geregelt aus den Leistungsbeschreibungen unter
https://refeus.de/content/products und
https://refeus.de/content/products/compare.
4.1
Sofern Du REFEUS auf eine Hardware aufspielst oder für eine Hardware nutzt und/ oder verwendest, die nicht in diesen Nutzungsbedingungen oder einer Nutzungsvereinbarung für die Nutzung von REFEUS vorgesehen ist, bist Du verpflichtet, dies REFEUS mitzuteilen.
Nutzt Du REFEUS für eine nicht vorgesehene Hardware oder in einem nicht vorgesehenen System so ist dies eine nicht vom Nutzungsumfang vorgesehene Nutzung. In diesem Fall hast Du keinerlei Gewährleistungs- oder Mängelansprüche. REFEUS-Unternehmen kann in diesem Fall die Herausgabe
und/oder Löschung von REFEUS von Dir verlangen.
4.2
Mit der Nutzung erklärst Du Dich einverstanden keine Handlungen selbst oder durch andere zu veranlassen, welche die Dienste von REFEUS und/oder REFEUS-Unternehmen beeinträchtigen oder stören.
5.1
REFEUS-Unternehmen haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
5.2
Die Haftung für fahrlässiges Verhalten wird ausgeschlossen, sofern keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche
nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.
5.3
Du bist verpflichtet, Deine Daten regelmäßig zu sichern. Sollte es aufgrund eines Fehlers von REFEUS zu einem Datenverlust kommen, so ist die Haftung von REFEUS-Unternehmen auf die Kosten der Vervielfältigung der Daten (Sicherungskopien)
und den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Datensicherung entstanden wäre.
5.4
Bei Änderung oder Bearbeitung von REFEUS sowie bei Nichtbefolgung der Benutzungsanleitung wird keine Haftung übernommen.
5.5
Soweit REFEUS Zugriff auf Dienste Dritter gewährt, haftet REFEUS-Unternehmen weder für die Zugänglichkeit, den Bestand oder die Sicherheit der Dienste.
5.6
Im Falle einer Inanspruchnahme von REFEUS-Unternehmen ist ein Mitverschulden des Nutzers angemessen zu berücksichtigen. Ein solches liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer keine, dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen gegen Computerschädlinge, getroffen hat.
5.1 B bis 5.6 B siehe vor.
5.7 B
Der Nutzer stellt REFEUS-Unternehmen sowie deren Gesellschafter von sämtlichen begründeten und unbegründeten Ansprüchen Dritter frei, die durch die nicht mit REFEUS-Unternehmen vereinbarte Nutzung, die Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen und unerlaubte Überlassung der Software
durch den Nutzer entstehen, insbesondere für Schadensersatz-, Schmerzensgeld- Gewinnabschöpfungs- sowie wettbewerbsrechtliche Ansprüche. Die Freistellung bezieht sich auch auf die Kosten sämtlicher inner- und außerprozessualer Kosten, wie Gerichts-, Sachverständigen- und Anwaltskosten sowie Ordnungsgelder.
5.8 B
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
6.1
Im Fall des unentgeltlichen Erwerbs der Software ist die Gewährleistung von REFEUS-Unternehmen auf den Fall beschränkt, dass REFEUS-Unternehmen einen Mangel der Software arglistig verschwiegen hat. Ansprüche auf Mangelbeseitigung bestehen nicht.
6.2
Bei einem entgeltlichen Erwerb der Software gelten hinsichtlich Deiner Rechte bei Mängeln die gesetzlichen Vorschriften der §§ 434 ff. BGB vorbehaltlich nachfolgender Bestimmungen.
6.3
Sofern und soweit Ansprüche wegen Mängeln der Software bestehen,hat REFEUS-Team das Recht, die Mängel zu untersuchen und durch
Zurverfügungstellung eines Patches, das Du installieren musst, zu beheben.
6.4
Die Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn Du die Software geändert hast und nicht nachweist, dass der Fehler nicht auf die Änderung zurückzuführen ist.
6.1 B bis 6.4 B siehe vor.
6.5 B
Unternehmen müssen Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt der Software schriftlich anzeigen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Versteckte Mängel müssen REFEUS-Unternehmen unverzüglich nach Entdeckung mitgeteilt werden.
Die Nutzung und Nutzungsüberlassung erfolgt in der Regel entgeltlich. Eine kostenfreie Nutzung kann davon abweichend vereinbart aber in keinem Fall vorausgesetzt werden.
Wenn der Nutzer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt bzw. Zahlungsaktionen nicht durchgeführt oder solche rückbelastet werden, ist REFEUS, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, berechtigt, den Zugang des Nutzers in eine kostenfreie Version mit entsprechend eingeschränktem Funktionsumfang
umzuwandeln oder zu sperren. Erfolgt die Sperrung wegen offen stehender Forderungen und gleicht der Nutzer diese aus, wird der Zugang wieder entsperrt. Der Nutzer hat REFEUS alle aus einer Rückbuchung entstandenen Schäden und Aufwendungen zu ersetzen.
Zur Vereinbarung bestimmter Eigenschaften bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung.
REFEUS-Unternehmen stellt dem Nutzer die angebotenen Leistungen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit zur Verfügung. REFEUS-Unternehmen bemüht sich abzusichern, dass dem Nutzer die Leistungen ohne Störungen zur Verfügung stehen. Durch Wartungsarbeiten und/oder Weiterentwicklung und/oder andere Störungen
können die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt und/oder zeitweise unterbrochen werden. Dadurch kann es unter Umständen auch zu Datenverlusten kommen. Daraus entstehen keine Entschädigungsansprüche der betroffenen Nutzer. REFEUS-Unternehmen ist ferner berechtigt, die angebotenen Dienste und Leistungen jederzeit nach eigenem
Ermessen ohne Ankündigung zu ändern oder einzustellen.
Es wird kein analoges Benutzerhandbuch ausgegeben. Das Fehlen eines analogen Benutzerhandbuchs gilt zwischen REFEUS-Unternehmen und dem Nutzer als vereinbarte Eigenschaft.
Die Software verfügt über Hilfsfunktionen. Benutzerhinweise erscheinen bei Aufruf und Bedienung des Programms. Eine Gebrauchsanweisung ist im Installationspaket enthalten und wird dem Nutzer über die Webseite von REFEUS-Unternehmen sowie als Download zur Verfügung gestellt.
Die teilweise oder vollständige Herausgabe des Quellcodes ist in keinem Fall Teil des Nutzungsumfanges und wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für die Nutzung des Quellcodes bedarf es einer umfassenden Individualvereinbarung, welche die rechtliche Interessenlage von REFEUS-Unternehmen hinreichend berücksichtigt und den Urheberrechtlichen Schutz gewährleistet.
Auf den Schutz Deiner Daten legen wir besonderen Wert. Daher haben wir den Datenschutz in unserer Datenschutzerklärung geregelt, die Du zur Kenntnis nehmen musst, bevor Du REFEUS nutzt.
Du findest die Datenschutzvereinbarung unter: https://refeus.de/content/about/privacypolicy/.
Gerichtsstand ist Brandenburg. Es gilt deutsches Recht.
"REFEUS": Die jeweils vertrags- oder nutzungsgegenständliche Version der Software auch wenn diese anders als mit REFEUS bezeichnet wird
"REFEUS-Unternehmen": Refeus GbR, Neuendorfstr. 18a, 16761 Hennigsdorf
Geschäftsführer: Michael Schuberth, Stephan Seiffert
"Nutzer": Jede natürliche oder juristische Person, die Software von REFEUS-Unternehmen nutzt, ungeachtet der Nutzungsform oder etwaiger Beschränkungen oder Erweiterungen.
"Software": Sind alle Programme und Daten, die REFEUS und REFEUS-Unternehmen zum Download, zur Onlinenutzung oder zum Speichern auf physikalischen Medien (USB-Geräte oder CD, CD-Rom) zur Verfügung stellen.
Dies beinhaltet insbesondere: REFEUS-Programmdateien, Web-Collect-Erweiterungen für Anwendungen von Drittanbietern, Upgrade- und Update-Dateien, Patches, Zitationsstile und den Im- und Export bibliographischer Daten,
Lizenzdateien, Dokumentationen, Informations- und Werbematerial sowie alle sonstigen von der REFEUS-Unternehmen bereitgestellten Dateien
WebCollect ist eine Erweiterung für den Internet-Browser. Damit können Inhalte von Webseiten mit den dazugehörigen Quellenangaben gesammelt werden, um sie in Refeus zu verwalten und weiterzuverarbeiten.
Ebenso lassen sich damit die bibliographischen Angaben wissenschaftlicher Publikationen von diversen Online-Datenbanken, wie PubMed, Wiley, SpringerLink etc. per Mausklick in Refeus übernehmen.
WebCollect ist für die Browser Mozilla Firefox, Google Chrome und Chromium verfügbar. Mehr ...